Auszug EnEv


Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Glasdächer

Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen gegen Außenluft angrenzende Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Glasdächer in der Weise erneuert werden, dass

 

das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird,

zusätzliche Vor - oder Innenfenster eingebaut werden oder

die Verglasung oder verglaste Flügelrahmen ersetzt werden,

sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2 einzuhalten.

 

Werden Maßnahmen gemäß Buchstabe a an Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus durchgeführt, sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2f einzuhalten.

 

Bei Maßnahmen gemäß Buchstabe c gilt Satz 1 nicht, wenn der vorhandene Rahmen zur Aufnahme der vorgeschriebenen Verglasung ungeeignet ist.

 

Werden Maßnahmen nach Buchstabe c ausgeführt und ist die Glasdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Verglasung mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 1,3 W/(m²·K) eingebaut wird.

 

Werden Maßnahmen nach Buchstabe c an Kasten - oder Verbundfenstern durchgeführt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Glastafel mit einer infrarot - reflektierenden Beschichtung mit einer Emissivität εn ≤ 0,2 eingebaut wird.

 

Werden bei Maßnahmen nach Satz 1 1. Schallschutzverglasungen mit einem bewerteten Schalldämmmaß der Verglasung von Rw,R > 40 dB nach DIN EN ISO 717 - 1 : 1997 - 01 oder einer vergleichbaren Anforderung

 

oder

 

2. Isolierglas - Sonderaufbauten zur Durchschusshemmung, Durchbruchhemmung oder Sprengwirkungshemmung nach anerkannten Regeln der Technik

 

oder

 

3. Isolierglas - Sonderaufbauten als Brandschutzglas mit einer Einzelelementdicke von mindestens 18 mm nach DIN 4102 - 13 : 1990 - 05 oder einer vergleichbaren Anforderung verwendet,

 

sind abweichend von Satz 1 die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 3 einzuhalten.

 

Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Glasdächer

Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen gegen Außenluft angrenzende Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Glasdächer in der Weise erneuert werden, dass

 

das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird,

zusätzliche Vor - oder Innenfenster eingebaut werden oder

die Verglasung oder verglaste Flügelrahmen ersetzt werden,

sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2 einzuhalten.

 

Werden Maßnahmen gemäß Buchstabe a an Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus durchgeführt, sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2f einzuhalten.

 

Bei Maßnahmen gemäß Buchstabe c gilt Satz 1 nicht, wenn der vorhandene Rahmen zur Aufnahme der vorgeschriebenen Verglasung ungeeignet ist.

 

Werden Maßnahmen nach Buchstabe c ausgeführt und ist die Glasdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Verglasung mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 1,3 W/(m²·K) eingebaut wird.

 

Werden Maßnahmen nach Buchstabe c an Kasten - oder Verbundfenstern durchgeführt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Glastafel mit einer infrarot - reflektierenden Beschichtung mit einer Emissivität εn ≤ 0,2 eingebaut wird.

 

Werden bei Maßnahmen nach Satz 1 1. Schallschutzverglasungen mit einem bewerteten Schalldämmmaß der Verglasung von Rw,R > 40 dB nach DIN EN ISO 717 - 1 : 1997 - 01 oder einer vergleichbaren Anforderung

 

oder

 

2. Isolierglas - Sonderaufbauten zur Durchschusshemmung, Durchbruchhemmung oder Sprengwirkungshemmung nach anerkannten Regeln der Technik oder 3. Isolierglas - Sonderaufbauten als Brandschutzglas mit einer Einzelelementdicke von mindestens 18 mm nach DIN 4102 - 13 : 1990 - 05 oder einer vergleichbaren Anforderung verwendet, sind abweichend von Satz 1 die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 3 einzuhalten.

 

 

Bauteil

Maßnahme nach

Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden
mit   Innentemperaturen
mindestens 19°C

Zonen von
Nichtwohngebäuden
mit Innentemperaturen 
von 12 bis  unter 19°C

      Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
Umax1)
1 2 3 4 5
1 Außenwände Nr. 1 Satz 1 und 2 0,24 W/(m²·K) 0,35 W/(m²·K)
2a     Fenster, Fenstertüren Nr. 2 a und b 1,3 W/(m²·K) 2) 1,9 W/(m²·K) 2)
2b Dachflächenfenster Nr. 2 a und b 1,4 W/(m²·K) 2) 1,9 W/(m²·K) 2)
2c  Verglasungen Nr. 2 c 1,1 W/(m²·K) 3) keine Anforderung
2d  Vorhangfassaden

Nr. 6
Satz 1

1,5 W/(m²·K) 4) 1,9 W/(m²·K) 2)
2e  Glasdächer Nr. 2 a und c 2,0 W/(m²·K) 3) 2,7 W/(m²·K) 3)
2f  Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe-  oder Hebemechanismus Nr. 2 a 1,6 W/(m²·K) 2) 1,9 W/(m²·K) 2)
3a Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Sonderverglasungen Nr. 2 a und b 2,0 W/(m²·K) 2) 2,8 W/(m²·K) 2)
3b Sonderverglasungen Nr. 2 c 1,6 W/(m²·K) 3) keine Anforderung
3c Vorhangfassaden mit Sonderverglasungen Nr. 6 Satz 2 2,3 W/(m²·K) 4) 3,0 W/(m²·K) 4)
4a Dachflächen einschließlich Dachgauben, Wände gegen unbeheizten Dachraum (einschließlich Abseitenwänden), oberste Geschossdecken Nr. 4. Satz 1 und   2 Buchstabe a, c und d 0,24 W/(m²·K) 0,35 W/(m²·K)
4b Dachflächen mit Abdichtung Nr. 4 Satz 2 b 0,20 W/(m²·K) 0,35 W/(m²·K)
5a Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) sowie Decken nach unten gegen Erdreich oder unbeheizte Räume Nr. 5 Satz 1 und 2 a und c 0,30 W/(m²·K) keine Anforderung
5b Fußbodenaufbauten Nr. 5 Satz 2 b 0,50 W/(m²·K) keine Anforderung
5c Decken nach unten an Außenluft Nr. 5 Satz 1 und 2 a und c 0,24 W/(m²·K) 0,35 W/(m²·K)