Gerichtsgutachten


Ein Gerichtsgutachten, richtigerweise als Gutachten im Gerichtsauftrag bezeichnet, wird im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten (selbständiges Beweisverfahren oder Hauptsacheverfahren) vor Gerichten erstellt.

 

Das selbstständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren ohne Prozess. Das Verfahren wird von einer Partei beantragt. In dem Antrag ist der Antragsgegner zu benennen. Die Mangelbehauptungen sind darzulegen und es muss beantragt werden, die Mängel durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Das selbstständige Beweisverfahren ist nicht mit einem Anwaltszwang verbunden. Aufgrund der Formanforderungen und des zu beachtenden Antrags-nhalts ist eine anwaltliche Vertretung jedoch zu empfehlen. Die Sachverständigenwahl obliegt dem Gericht. Der Antragsteller kann jedoch einen Sachverständigen vorschlagen. Der Vorteil des selbstständigen Beweisverfahrens liegt in der Verwendbarkeit des Gutachtens im Prozessfall.

 

Die Beauftragung des Sachverständigen (Gutachters) erfolgt durch das Gericht und nicht durch die streitenden Parteien.

Die Erstellung des Gutachtens erfolgt dabei nach der Aufgabenstellung aus einem Beweisbeschluss, der vom Gericht nach Antragstellung bzw. Klageerhebung erlassen wurde.