Sachverständigenbüro Bücking


Dipl.-Ing. / Tischlermeister Michael Bücking von der Handwerkskammer Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk.

schwundrisse

Schlagregen- und Sonnenexposition an Fensterlaibung, fehlerhafte Materialauswahl und Verarbeitung führen zu Rissbildung und Auffeuchtung.

Ungünstige Isothermenverläufe

Ungünstige Isothermenverläufe und ungenügendem Lüftungsverhalten führt zu Kondensatbildung mit beginnendem Schimmelpilzbefall an einem Holz-/Alufenster

Fehlerhafter Kantenschutz

Feuchteunterwanderung und Ablösung der Melaminharzbeschichtung an Echtholzfurnierten Fassadenplatten.

Falsche Holzauswahl

Durch fehlerhafte Detailausbildung, falsche Holzauswahl und mangelndem physikalischem Holzschutz verursachter Fäulnisbefall an der Unterkonstruktion einer Terrasse.


Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im gerichtlichen Auftrag


Wenn es nicht im Vorfeld zu entsprechenden Einigungen zwischen den streitenden Parteien kommt, werden oftmals Gerichte herangezogen, um über den Sachverhalt zu entscheiden.

 

Um die unterschiedlichen Standpunkte und Sachverhalte auf Grundlage von Verträgen und technischen Normen und Regelwerken zu bewerten, werden von den Gerichten Sachverständige (SV) herangezogen.

 

In Gerichtsverfahren sind bevorzugt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranzuziehen. Wenn ein Sachverständiger für ein gerichtliches Verfahren benötigt wird, bestellt das Gericht den Sachverständigen und legt die vom Gutachter zu behandelnden Fragen in einem Beweisbeschluss fest. Dies gilt auch für das "selbstständige Beweisverfahren".

 

Welcher Sachverständige mit der Begutachtung betraut wird, entscheidet das Gericht und nicht wie in einem Privatgutachten die antragstellende Partei. Bei Gutachterleistungen im gerichtlichen Auftrag haben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige die von ihnen angeforderten Leistungen persönlich zu erbringen. Bei gerichtlichen Gutachten dürfen Hilfskräfte nur zur Vorbereitung der Leistung und nur insoweit beschäftigt werden, als ihre Mitarbeit vom Sachverständigen ordnungsgemäß überwacht werden kann. (Bei Privatgutachten gelten andere Grundsätze.) Der Umfang der Tätigkeit von Hilfskräften ist kenntlich zu machen.

 

Die Tätigkeit als Gerichtsgutachter erfolgt nicht auf vertraglicher Basis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Weisungsverhältnis. Dementsprechend ist die Vergütung im "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.

 

Unter dem folgenden Link finden Sie ein Verzeichnis von Sachverständigen für das Tischlerhandwerk in Deutschland oder in Hessen oder im Kammerbezirk Kassel.