Leistungspektrum


Gerichtsgutachten:

 

Die Beauftragung eines Sachverständigen erfolgt bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder in einem selbstständigen Beweisverfahren durch das Beweissicherungsgutachten. (mehr Infos)

 

Beweissicherung / Selbstständiges Beweisverfahren:

 

Gerichtsverfahren sind nicht die einzige Möglichkeit um Streitfälle zu schlichten oder zu entscheiden. Oftmals ist der Gang an die Gerichte, und das unter Umständen durch mehrere Instanzen, kosten- und zeitaufwändig. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des sogenannten selbstständigen Beweisverfahrens geschaffen. (mehr Infos)

 

Schiedsgutachten:

 

Da Gerichtsverfahren oftmals mit erheblichen Kosten für die unterlegene Partei bzw. alle Prozessbeteiligten im Falle eines Vergleiches enden, kann ein Sachverständiger in einem Schiedsgutachterverfahren tätig werden. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung gemeinsam durch beide Parteien im Rahmen eines zwischen den Parteien abzuschließenden Schiedsgutachtenvertrages. In diesem Vertrag kann auch die Kostenfrage für die Erstellung des Gutachtens geregelt werden. (mehr Infos)

 

Privatgutachten:

 

Privatpersonen oder Firmen können bei Streitigkeiten über erbrachte Leistungen im Rahmen eines Auftrages einen Sachverständigen direkt mit der Begutachtung beauftragen. In diesem Falle kommt es zu einer direkten Beauftragung eines Sachverständigen. Die durch die Tätigkeit des Sachverständigen entstehenden Kosten für die Erstellung eines Gutachtens trägt der Auftraggeber unabhängig von dem Ergebnis des Gutachtens. Die Kosten werden für den geleisteten Zeitaufwand sowie Aufwendungen wie Fahrtkosten, Porto, Telefon, Fotos etc. vereinbart. (mehr Infos)

 

Versicherungsgutachten:

 

Oftmals tritt gleichzeitig zu einem Schadensereignis der Streitfall zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer ein. In vielen Fällen fühlt sich der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung übervorteilt, die den Schaden nicht so erstatten möchte, wie der Versicherungsnehmer dies als recht und billig erachtet. Umgekehrt und nachvollziehbar verhält es sich aus Sicht der Versicherung. Im Interesse beider Parteien sollte eine angemessene, faire Bewertung des Schadens und dessen Regulierung sein. 

 

Bauabnahmen:

 

Die VOB ermöglichst es, dass sich sowohl Auftragnehmer und/oder Auftraggeber zur Bauabnahme sachverständiger Unterstützung bedienen. In der Regel erleichtert dies eine fachlich fundierte Abnahme, die im Sinne von Auftraggeber und Auftragnehmer abläuft. Gerne unterstütze ich Sie bei diesem wichtigen Bestandteil der Vertragsabwicklung. (mehr Infos)

 

Für den öffentlich bestellten Gutachter gilt eine Auftragsannahmepflicht.